Brandschutz - Service - Süd
Brandschutz -               Service -                           Süd

Bayrische             Landesbauordnung §46 Abs. 4

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Brandschutz -

Service - Süd

 

Dimitri Gmeiner
Eichenstraße 34
87471 Durach (Allgäu)

 

Telefon:

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Mobil:

+49 (160) 276 846 6

Mail:

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"Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1&2"

 

"Fachkraft für Kohlenmonoxid in Wohnräumen und Freizeitfahrzeugen"

 

"Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher in Verbindung mit TRBS 1203.3.2 BetrSichV"

 

Förderndes Mitglied

Freiwillige Feuerwehr Kempten (Allgäu) e.V.

 

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