Alle Personen und Firmen, die an der Planung, Errichtung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern beteiligt sind, müssen ausreichend qualifiziert sein. Dies ist in verschiedenen Normen, wie der DIN 14676-2 geregelt. Grund für diese Vorgabe ist der hohe Sicherheitsanspruch und die Komplexität, die Rauchwarnmelder erreichen können.
Neben den Norm- und Gesetzesvorlagen wird dabei natürlich ein sehr hoher Wert auf die Erreichung des vorgegebenen Schutzziels in Verbindung mit der Risikobetrachtung gelegt.