Die DIN 14676 fordert mindestens einmal jährlich eine Überprüfung der Rauchwarnmelder. Diese jährliche Wartung
umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung der Melder.
Bei der jährlichen Überprüfung vor
Ort begeht einer unserer Service-Mitarbeiter alle Räume mit installierten Rauchwarnmeldern:
- Mit der Sichtprüfung wird sichergestellt, dass die Melder
weder verschmutzt noch beschädigt sind. Bei Bedarf werden die Melder gereinigt.
- Die Raucheindringöffnung des Rauchwarnmelders wird
überprüft
- Es wird geprüft, ob der erforderliche Freiraum um den
Rauchwarnmelder gegeben ist. (bei eventuellen Umnutzungen oder Umbauten der Wohnräume) Ggf. wird ein neuer Montageort ausgewählt.
- Ein Alarm wird ausgelöst, der zeigt, ob der Rauchwarnmelder
funktionstüchtig ist. Defekte Melder mit einer funktionsrelevanten Beschädigung werden direkt vor Ort getauscht.
- Bei alarmvernetzten Rauchwarnmeldern wird darüber hinaus eine
Netzprüfung durchgeführt.
- Notwendiger Austausch aller Batterien, wenn der
Rauchwarnmelder die Batteriestörungsmeldung abgibt.
- Die Wartung wird schriftlich dokumentiert