Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Feuerlöscher.
Die Instandhaltung wird von einem Sachkundigen nach DIN 14406, DIN EN 3 und TGL 121406 durchgeführt.
Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheits- und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäßen Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.
Die DIN 14406 Absatz 4 sieht eine Prüffrist von höchsten zwei Jahren vor. Alle Feuerlöscher müssen innerhalb von zwei Jahren einmal auf Funktionsbereitschaft überprüft werden. Ist diese Frist von zwei Jahren überschritten, muss von einer geminderten Funktionsbereitschaft ausgegangen werden.