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Die jährliche Wartung und Funktionsprüfung nach DIN 14676-1

Die jährliche Inspektion-, Wartung- und Funktionsprüfung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Rauchmelders zu gewährleisten.

 

Die Rauchmelder sind entsprechend der DIN 14676-1 und der Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens

+/- 3 Monaten nach DIN 14676-1 zu überprüfen.

 

Laut DIN 14676-1 Verfahren A erfolgt die jährlichen Inspektion-, Wartung- und Funktionsprüfung der Rauchmelder durch Sichtkontrolle. (Eine fernausgelesen der Rauchmelder ist mit dem Verfahren A laut DIN 14676-1 nicht zulässig).

 

Es wird bei der jährlichen Überprüfung die Raucheintrittsöffnung frei von Schmutz, Flusen, Staub und ähnliches befreit. Es wird überprüft ob eine Beschädigung des Rauchmelders vorliegt und ob der Montageort weiterhin der DIN 14676-1 entspricht. Entspricht der Montageort nicht mehr der DIN 14676-1, so muss der Rauchmelder demontiert und wieder nach DIN 14676-1 installiert werden. Stellt sich bei der jährlichen Überprüfung der Rauchmelder eine Raumnutzungsänderung fest, so muss die Nutzungseinheit entsprechen der DIN 14676-1 angepasst werden. Der Rauchmelder wird oberflächig nach Herstellerangaben gereinigt. Über die Prüfeinrichtung des Rauchmelders muss die Funktion überprüft werden, die zur akustischen Warnung den akustischen Signalgeber und ggf. die optische Individualanzeige des Rauchmelders aktiviert.

 

Wird bei einem batteriebetriebenen Rauchmelder bei einem probeweise aktivierten Alarm der akustische Signalgeber nicht aktiviert, so ist die Batterie des Rauchmelders zu ersetzen. Der Batteriewechsel muss nach Herstellerangaben erfolgen. Ist der Rauchmelder nach Batteriewechsel nicht funktionsfähig, muss er ersetzt werden. Ein Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchmelder den erforderlichen Batteriewechsel akustisch signalisiert. Rauchwarnmelder mit nicht auswechselbaren Langzeitbatterien (z. B. Rauchmelder mit dem Q-Sigel) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.

 

Bei der jährliche Inspektion-, Wartung- und Funktionskontrolle muss überprüft werden, dass das Eindringen von Brandrauch in den Rauchmelder nicht behindert wird und die Funktionsbereitschaft des Rauchmelders bis zur nächsten Überprüfung sichergestellt ist.

 

Zum Verfahren A gibt es noch die Verfahren B und C.

 

Bei dem Verfahren B müssen Rauchkammer, Energieversorgung, Demontage und Beschädigungen wiederkehrend und selbständig geprüft werden.

Abweichungen sind dem Nutzer mindestens am Rauchmelder anzuzeigen. Der Status der Geräte ist spätestens alle zwölf Monate auszulesen und an die inspektionsverantwortliche Stelle zu übertragen. Die Raucheintrittsöffnungen und die Funktion des Warnsignals sind mindestens alle 30 Monate und die Melderumgebung mindestens alle 36 Monate vor Ort zu inspizieren und zu dokumentieren.

 

Bei dem Verfahren C müssen alle Funktionen nach Verfahren B aus der Ferne geprüft werden. Eine Vor-Ort-Inspektion ist bei diesen Meldern nicht mehr notwendig.

 

 

 

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