Brandschutz - Service - Süd
Brandschutz -               Service -                           Süd

Brandenburg       Landesbauordnung §48 Abs. 4

In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.

Brandschutz -

Service - Süd

 

Dimitri Gmeiner
Eichenstraße 34
87471 Durach (Allgäu)

 

Telefon:

+49 (831) 512 102 96

Mobil:

+49 (160) 276 846 6

Mail:

info@brandschutz-service-sued.de

 

 

 

 

 

 

 

"Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1&2"

 

"Fachkraft für Kohlenmonoxid in Wohnräumen und Freizeitfahrzeugen"

 

"Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher in Verbindung mit TRBS 1203.3.2 BetrSichV"

 

Förderndes Mitglied

Freiwillige Feuerwehr Kempten (Allgäu) e.V.

 

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